Betreuungsangebot

Die Betreuung in der Kindertagespflege richtet sich nach den Vorgaben des BayKiBiG und den Leitlinien der Stadt Augsburg/Landratsamt Dillingen zur Betreuung von Kindern unter drei Jahren.

Je nach Betreuungsbedarf liegen die Kosten für eine regelmäßige Betreuung meist deutlich unter den Elternbeiträgen für eine Kinderkrippe. Ich unterstütze Sie auch gern beim Beantragen von Zuschüssen und erkläre genau wie es geht.

Die Kindertagespflege hat von Montag bis Freitag zwischen 8:00 Uhr und 16:00Uhr geöffnet– im Einzelfall und auf Nachfrage können auch andere Zeiten vereinbart werden.

Das Angebot richtet sich an Kinder von 3 Monaten bis 4 Jahren, die bei uns in familiennahen, kindgerechten Räumen mit fürsorglicher Atmosphäre betreut werden.
Die Kindertagespflege ist der Unterbringung in Kinderkrippen gesetzlich gleichgestellt.

Bei freier Kapazität biete ich nach Bedarf auch gerne außerhalb der angegebenen Zeiten, als Notfallbetreuung auf Abruf oder über Nacht und am Wochenende.

Bei individuellen Besonderheiten und Bedürfnissen der Kinder kann die Betreuung im Vorschulalter als Ergänzung zum Besuch der Kindertagespflege fortgesetzt werden.

Die Mindestbuchungszeit beträgt 25 Stunden pro Woche.

Es wird ein schriftlicher Betreuungsvertrag zwischen Tagespflegeperson und den Eltern abgeschlossen. Ein Original erhält das Jugendamt zur Abrechnung. Die Elternbeiträge sind von zuständigem Jugendamt vorgegeben, Wohnort der Familie wird berücksichtigt.

In dem Betreuungsvertrag sind die wichtigsten Regelungen festgehalten, die für die Kindertagespflege gelten.

Im Interesse aller Tageskinder, insbesondere zum Schutz von Infektionskrankheiten, bitte ich alle Familien folgende Regeln zu beachten:

  1. Fiebernde Kinder ab 38,5° C (mind. 24 Stunden fieberfrei vor Wiederbetreuung )
  2. Kinder mit Durchfall (Abklärung durch den Arzt! Mind.24 Stunden frei von Durchfall vor Wiederbetreuung)
  3.  Kinder mit Erbrechen (Abklärung durch den Arzt! Mind. 24 Stundenbrechfrei vor Wiederbetreuung)
  4.  unklare Hautausschläge (Abklärung durch den Arzt!)
  5.  gerötete und/oder eitrige Augen (Abklärung durch den Arzt! Bei Bindehautentzündung erst nach vollständigem Abklingen Wiederbetreuung)
  6.  starker Husten (Abklärung durch den Arzt! Nach Abklingen Wiederbetreuung)
  7.  gelbgrüner (eitriger) Schnupfen (Nach Abklingen Wiederbetreuung)
  8.  Mundsoor/Mundfäule (Abklärung durch den Arzt! Nach Abklingen Wiederbetreuung)
  9.  Kinderkrankheiten etc. wie z. B. Mumps, Masern, Röteln, Windpocken, Diphterie, Keuchhusten, Meningitis, Salmonellen, Rotavirus, Scharlach, Krätze
    und Kopfläuse (Abklärung durch den Arzt! Wiederbetreuung nur mit einem ärztlichen Attest!)
  10. Kranke Kinder gehören in die fürsorgliche und liebende Obhut der Eltern! Geben sie Ihrem Kind die Möglichkeit sich aus zu ruhen und schnell wieder gesund zu werden.

Sollte ein Kind wegen Krankheit oder aus sonstigen Gründen einmal nicht zur Betreuung kommen bitte ich um einen kurzen Anruf bis 8:00 Uhr.
Sind Medikamentengaben während der Betreuung nötig wird dieser immer schriftlich durch Arzt vereinbart.

Erkrankt das Kind im Laufe des Tages, so werden umgehend die Eltern verständigt, damit das Kind sobald als möglich abgeholt werden kann.
Alle zwei Jahre belege ich den  Erste-Hilfe-Kurs für Säuglinge und Kleinkinder.

Im Krankheitsfall und für die Urlaubsvertretung unterstützen sich die Tagespflegepersonen gegenseitig und haben einen Schriftlichen Kooperationsvertrag untereinander.