Kindertagespflege

Die Betreuung in der Kindertagespflege richtet sich nach den Vorgaben des BayKiBiG und den Leitlinien der Stadt Augsburg, sowie Landkreis Dillingen a. d. Donau, zur Betreuung von Kindern unter drei Jahren.

Die Tagespflegeperson kann gezielt auf die individuellen Bedürfnisse von Kindern eingehen und sich inhaltlich und zeitlich nach den Betreuungswünschen der Eltern richten.

Die Betreuung findet, in kleinen Gruppen bis zu maximal fünf Kindern, meistens im eigenen Haushalt der Kindertagespflegeperson statt. Das schafft ein familiäres Umfeld, in dem sich Ihr Kind schnell eingewöhnen und wohlfühlen kann. Im engen Kontakt mit den Eltern und dem einzelnen Kind kann die Tagespflegeperson auf die spezifischen Bedürfnisse, Wünsche und auf das individuelle Entwicklungspotential eingehen. Die Bindung zwischen Kind und Betreuungsperson ist die Basis für entspanntes Spielen und gezielte Förderung.

Die Kindertagespflege hat von Montag bis Freitag zwischen 8:00 Uhr und 16:00Uhr geöffnet – im Einzelfall und auf Nachfrage können auch andere Zeiten vereinbart werden.

Die Mindestbuchungszeit in der Kindertagespflege

beträgt 25 Sunden pro Woche.

 Das Angebot richtet sich an Kinder von 3 Monaten bis 6 Jahren, die  in familiennahen, kindgerechten Räumen mit fürsorglicher Atmosphäre betreut werden. Die Kindertagespflege ist der Unterbringung in Kinderkrippen  gesetzlich gleichgestellt.

Je nach Betreuungsbedarf liegen die Kosten für eine regelmäßige Betreuung meist deutlich unter den Elternbeiträgen für eine Kinderkrippe.Ich unterstütze Sie auch gern beim Beantragen von Zuschüssen und erklären genau wie es geht.

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Bei freier Kapazität wird die Kindertagespflege Angeboten: nach Bedarf auch gerne außerhalb der angegebenen Zeiten, als Notfallbetreuung auf Abruf oder über Nacht und am Wochenende.

Bei individuellen Besonderheiten und Bedürfnissen der Kinder kann die Betreuung im Vorschulalter als Ergänzung zum Besuch der Kindertagespflege fortgesetzt werden.

Pro Jahr sind zwischen 20- 25 Tage betreuungsfrei (siehe Richtlinien des zuständigen Jugendamtes).

Die Mindestbuchungszeit in der Kindertagespflege beträgt 25 Stunden pro Woche.

Es wird ein schriftlicher Betreuungsvertrag zwischen Tagespflegeperson und den Eltern abgeschlossen, der von der Jugendamt Augsburg oder Landratsamt Dillingen a. d. Donau gegengezeichnet werden muss. Ein Original erhält das Jugendamt zur Abrechnung. Die Elternbeiträge sind vom Jugendamt vorgegeben.

In dem Betreuungsvertrag sind die wichtigsten Regelungen festgehalten, die für die Kindertagespflege in Augsburg und Dillingen gelten.