Die Betreuung in der Kindertagespflege richtet sich nach den Vorgaben des BayKiBiG und den Leitlinien vom Landkreis Dillingen a. d. Donau, zur Betreuung von Kindern unter drei Jahren.
Die Tagespflegeperson kann gezielt auf die individuellen Bedürfnisse von Kindern eingehen und sich inhaltlich und zeitlich nach den Betreuungswünschen der Eltern richten.
Die Betreuung findet, in kleinen Gruppen bis zu maximal fünf Kindern, meistens im eigenen Haushalt der Kindertagespflegeperson statt. Das schafft ein familiäres Umfeld, in dem sich Ihr Kind schnell eingewöhnen und wohlfühlen kann. Im engen Kontakt mit den Eltern und dem einzelnen Kind kann die Tagespflegeperson auf die spezifischen Bedürfnisse, Wünsche und auf das individuelle Entwicklungspotential eingehen. Die Bindung zwischen Kind und Betreuungsperson ist die Basis für entspanntes Spielen und gezielte Förderung.
Die Kindertagespflege hat von Montag bis Freitag zwischen 8:00 Uhr und 15:00Uhr geöffnet – im Einzelfall und auf Nachfrage können auch andere Zeiten vereinbart werden.
Die Mindestbuchungszeit in der Kindertagespflege
beträgt 25 Sunden pro Woche.
Das Angebot richtet sich an Kinder von 3 Monaten bis 4 Jahren, die in familiennahen, kindgerechten Räumen mit fürsorglicher Atmosphäre betreut werden. Die Kindertagespflege ist der Unterbringung in Kinderkrippen gesetzlich gleichgestellt.
Je nach Betreuungsbedarf liegen die Kosten für Betreuung unterschiedlich.Ich unterstütze Sie auch gern beim Beantragen von Zuschüssen und erklären genau wie es geht.
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Bei freier Kapazität wird die Kindertagespflege, als Notfallbetreuung auf Abruf oder über Nacht und am Wochenende angeboten.
Bei individuellen Besonderheiten und Bedürfnissen der Kinder kann die Betreuung im Vorschulalter als Ergänzung zum Besuch der Kindertagespflege fortgesetzt werden.
Pro Jahr stehen der Tagespflegeperson 20 Tage betreuungsfrei und 20 Krankheitstage zu. (siehe Richtlinien des zuständigen Jugendamtes)
Es wird ein schriftlicher Betreuungsvertrag zwischen Tagespflegeperson und den Eltern abgeschlossen,eineKopie erhält das Jugendamt zur Abrechnung. Die Elternbeiträge sind vom Jugendamt vorgegeben.
In dem Betreuungsvertrag sind die wichtigsten Regelungen festgehalten, die für die Kindertagespflege gelten.